LUXIB wurde 2019 vom Großherzogtum Luxemburg als Technische Bewertungsstelle (TAB) benannt und ist daher berechtigt, Europäische Technische Bewertungsdokumente (EADs) zu erstellen und ETAs auszustellen.
Der Prozess ist unten beschrieben. Wir möchten Sie herzlich einladen, uns direkt zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.
Antrag auf Erteilung einer ETA |
Um Ihre ETA zu beantragen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es an uns zurück. Sie können es uns per Post oder in digitaler Form an senden.
Bewertungsverfahren |
Im Folgenden wird der Ablauf des ETA-Prozesses skizziert.
Für einen detaillierten Überblick über die einzelnen Schritte beraten wir Sie gerne persönlich!
1. | Sie haben ein Produkt, für das Sie eine ETA möchten. | |
2. | Füllen Sie das ETA-Antragsformular aus und senden Sie es an uns. | |
3. | Wir prüfen Ihren Antrag und beantworten diesen mit einem detaillierten Feedback. | |
Es sind drei Szenarien möglich: | ||
- | Eine ETA kann erteilt werden und ein EAD (European Assessment Document) liegt bereits vor. | |
- | Eine ETA kann erteilt werden aber ein EAD ist noch nicht erstellt worden. | |
- | Eine ETA kann nicht erteilt werden (Antrag wird abgelehnt). | |
4. | Sie erhalten unseren Kostenvoranschlag. | |
5. | Sie akzeptieren den Kostenvoranschlag in schriftlicher Form. | |
6. | Sofern ein neues EAD erforderlich ist, wird das EAD erstellt. | |
7. | Wir erstellen einen detaillierten Projektplan. Dieser beinhaltet: | |
- | Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen. | |
- | Eine Liste der ggf. erforderlichen experimentellen Untersuchungen. | |
- | Eine Liste der ggf. erforderlichen Probekörper. | |
- | Einen ungefähren Zeitplan. | |
8. | Die experimentellen Untersuchungen werden durchgeführt. | |
9. | Es wird ein Auswertungsbericht erstellt.. | |
10. | Es wird ein Entwurf Ihrer ETA erstellt. | |
11. | Nach 30 Tagen EU-Zirkulation wird Ihre fertiggestellte ETA veröffentlicht |
Die nachfolgende Abbildung zeigt das Organigramm von LUXIB:
Abrechnung und Gebührensätze |
Die ETA-Gebühr wird in Abhängigkeit vom Aufwand und der Komplexität des zu bewertenden Produkts festgelegt.
Rechte und Pflichten |
Des Antragstellers:
Von LUXIB:
Sonstiges:
Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann man sich gemäß der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 43) an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden http://www.ombudsman.europa.eu. LUXIB behält sich das Recht vor, ILNAS bei technischen Fragen in das Verfahren einzubeziehen.