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EUROPÄISCHE TECHNISCHE BEWERTUNG (ETA)
Für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind, kann die CE-Kennzeichnung und damit die Teilnahme am freien Warenverkehr auf dem europäischen Markt nur auf der Grundlage einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) erfolgen.

LUXIB wurde 2019 vom Großherzogtum Luxemburg als Technische Bewertungsstelle (TAB) benannt und ist daher berechtigt, Europäische Technische Bewertungsdokumente (EADs) zu erstellen und ETAs auszustellen.

Der Prozess ist unten beschrieben. Wir möchten Sie herzlich einladen, uns direkt zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

 

Antrag auf Erteilung einer ETA

Um Ihre ETA zu beantragen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es an uns zurück. Sie können es uns per Post oder in digitaler Form an senden.

Download Antragsformular ETA (PDF)

Download Antragsformular ETA (DOCX)

Bewertungsverfahren

Im Folgenden wird der Ablauf des ETA-Prozesses skizziert.
Für einen detaillierten Überblick über die einzelnen Schritte beraten wir Sie gerne persönlich!

1. Sie haben ein Produkt, für das Sie eine ETA möchten.
2. Füllen Sie das ETA-Antragsformular aus und senden Sie es an uns.
3. Wir prüfen Ihren Antrag und beantworten diesen mit einem detaillierten Feedback.
Es sind drei Szenarien möglich:
- Eine ETA kann erteilt werden und ein EAD (European Assessment Document) liegt bereits vor.
- Eine ETA kann erteilt werden aber ein EAD ist noch nicht erstellt worden.
- Eine ETA kann nicht erteilt werden (Antrag wird abgelehnt).
4. Sie erhalten unseren Kostenvoranschlag.
5. Sie akzeptieren den Kostenvoranschlag in schriftlicher Form.
6. Sofern ein neues EAD erforderlich ist, wird das EAD erstellt.
7. Wir erstellen einen detaillierten Projektplan. Dieser beinhaltet:
- Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen.
- Eine Liste der ggf. erforderlichen experimentellen Untersuchungen.
- Eine Liste der ggf. erforderlichen Probekörper.
- Einen ungefähren Zeitplan.
8. Die experimentellen Untersuchungen werden durchgeführt.
9. Es wird ein Auswertungsbericht erstellt..
10. Es wird ein Entwurf Ihrer ETA erstellt.
11. Nach 30 Tagen EU-Zirkulation wird Ihre fertiggestellte ETA veröffentlicht

Die verantwortliche Person für den ETA-Prozess ist Herr Thierry Kohnen. Die Bewertung der Produkte wird von dem jeweils benannten Fachausschuss überprüft.

Die nachfolgende Abbildung zeigt das Organigramm von LUXIB:

Abrechnung und Gebührensätze

Die ETA-Gebühr wird in Abhängigkeit vom Aufwand und der Komplexität des zu bewertenden Produkts festgelegt.

Rechte und Pflichten

Des Antragstellers:

  • Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Inhalt des Antrags der EOTA, den EOTA-Mitgliedern und der Europäischen Kommission bekannt gegeben wird.
  • Der Antragsteller unterstützt die TAB-Stelle bei ihrer Aufgabe, den Entwurf der ETA entsprechend vorzubereiten. Insbesondere wird der TAB-Stelle das Technische Dossier des Herstellers mit allen notwendigen Einzelheiten zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller unterstützt die TAB-Stelle bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 („Bauproduktenverordnung“), indem er alle notwendigen Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellt.
  • Der Antragsteller akzeptiert, dass der Antrag keine Vorwegnahme eines positiven Ergebnisses bei der Bewertung vorsieht.
  • Der Antragsteller akzeptiert, dass die TAB-Stelle einen Antrag ablehnen kann, wenn dieser nicht durch Art 21 (1, b oder c) der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 abgedeckt ist.
  • Der Antragsteller akzeptiert, dass die Technische Bewertungsstelle einen Antrag ablehnen kann, wenn nicht handhabbare Schwierigkeiten auftreten, die im Hinblick auf den Umfang der Dokumentation und des Prüfverfahrens unverhältnismäßig sind.
  • Der Antragsteller erklärt sich bereit, die TAB-Stelle über die Anwendung der CE-Kennzeichnung auf der Grundlage der gemäß dem Antrag ausgestellten ETA zu informieren.
  • Der Antragsteller stimmt der Veröffentlichung des für diesen Antrag ausgearbeiteten und von der EOTA angenommenen Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) und der Veröffentlichung durch die Europäische Kommission gemäß Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 im Amtsblatt der Europäischen Union zu.
  • Der Antragsteller stimmt der Veröffentlichung der ETA zu.
  • Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, seine Autorenrechte für jeden Beitrag zum Europäischen Bewertungsdokument (EAD) bedingungslos an die TAB-Stelle und die EOTA zu übertragen und gestattet der TAB-Stelle sowie der EOTA die vollen Nutzungsrechte an diesem Dokument.
  • Der Antragsteller erklärt sich bereit, seine Autorenrechte für jeden Beitrag zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) bedingungslos an die TAB-Stelle und die EOTA zu übertragen und gestattet der TAB-Stelle und der EOTA die uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesem Dokument.
  • Der Antragsteller ist sich der Tatsache bewusst, dass die TAB-Stelle unverzüglich über Änderungen am Produkt oder am Produktionsprozess, die den Inhalt der ETA und die Leistungen des Produkts gemäß dieser ETA beeinflussen können, zu informieren ist. Ggf. ergibt sich auf Basis der vorgenommenen Änderungen die Notwendigkeit zur Anpassung der ETA.
  • Der Antragsteller ist sich der Tatsache bewusst, dass jede Überarbeitung des betreffenden Europäischen Bewertungsdokuments (EAD), die nach den Regeln der EOTA und gemäß Art. 22 der Verordnung Nr. 305/2011 veröffentlicht wird, Einfluss auf den Inhalt der ETA und die Leistungen des Produkts gemäß dieser ETA haben kann.
  • Der Antragsteller ist sich der Tatsache bewusst, dass der Antrag oder die ETA keinen Rechtsanspruch auf die Verwendung des Logos von LUXIB und des Logos der EOTA begründet.

 

Von LUXIB:

  • LUXIB wird die notwendigen Schritte unternehmen, um mit der EOTA und der EU-Verwaltung die Möglichkeit zur Erstellung ETA für das betreffende Produkt gemäß Art. 21 (1, b oder c) der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu klären und den Antragsteller über das Ergebnis zu informieren.
  • LUXIB wird ggf. die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um in Zusammenarbeit mit der EOTA ein EAD für das betreffende Produkt gemäß Artikel II der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und den damit verbundenen Vorschriften der EOTA auszuarbeiten und den Antragsteller über das Ergebnis informieren.
  • LUXIB erklärt, dass gemäß den Regeln, die im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 verankert sind, technische Informationen, die sich auf das spezifische Produktdesign beziehen und für die der Hersteller auf die besondere Vertraulichkeit hingewiesen hat, die TAB-Stelle nicht verlassen. Eine Weitergabe an andere Hersteller oder Vertreter von Herstellern ist ausgeschlossen.
  • LUXIB respektiert den vom Hersteller vorgegebenen Umfang der Geheimhaltung in Bezug auf alle Fragen im Zusammenhang mit dem Produkt, der Produktion und der werkseigenen Produktionskontrolle, die Gegenstand dieser ETA sind, gemäß den im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 festgelegten Regeln. Ausgenommen hiervon sind für den Prozess erforderliche Konsultationen auf europäischer und nationaler Ebene sind.
  • LUXIB unterstützt den Antragsteller bei der Bewertung von Revisionen des betreffenden EADs, das gemäß den Regeln der EOTA veröffentlicht wurde
  • Wenn LUXIB gesetzlich verpflichtet oder durch vertragliche Vereinbarungen ermächtigt ist, vertrauliche Informationen freizugeben, wird der Kunde oder die betroffene Person, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, über die bereitgestellten Informationen informiert.

 

Sonstiges:

  • LUXIB ist bestrebt, ein kompetenter Partner der Europäischen Kommission, der EOTA, der Industrie und der öffentlichen Behörden zu sein und seine Position kontinuierlich zu verbessern. Sollten Sie jedoch das Gefühl haben, dass wir Ihre Erwartungen nicht erfüllt haben, teilen Sie uns dies bitte mit (). Wir werden uns bemühen, eine angemessene Lösung für alle Beteiligten zu finden.

    Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann man sich gemäß der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 43) an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden http://www.ombudsman.europa.eu. LUXIB behält sich das Recht vor, ILNAS bei technischen Fragen in das Verfahren einzubeziehen.

LUXIB - Luxembourg Institute for Building and Technology S.A.
62, Avenue de la Liberté - 1930 Luxembourg

Tel: +352 263778-1
Fax: +352 263778-260